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Jannik Sinner hat einen Kampf vor dem internationalen Sportgericht auszutragen. © Teyssot / Pierre TEYSSOT

Dopingsperre? So geht es für Sinner jetzt weiter

Die Meldung hat am Samstag hohe Wellen geschlagen: Die WADA fordert für Jannik Sinner eine Sperre von ein bis zwei Jahren. Doch wie geht es jetzt mit dem Weltranglistenersten weiter? Und wann ist mit einem Urteil zu rechnen? Wir bringen Licht ins Dunkel.

Zur Überraschung vieler hat die Welt-Antidoping-Agentur (WADA) einen Rekurs gegen den Dopingfreispruch von Jannik Sinner eingereicht. Dieser reagierte mit Unverständnis. Denn fest steht: Auf Sinner wartet die nächsten Wochen und Monate ein Kampf fernab der Tenniscourts.


Zwar bleibt der Freispruch der Tennis-Antidoping-Agentur (ITIA) zunächst rechtskräftig, der Internationale Sportgerichtshof (CAS) muss sich nun aber mit dem Einspruch der WADA beschäftigen und eine Anhörung beider Seiten einberufen. Bis es soweit ist, dürften rund drei Monate verstreichen, so lange darf Sinner weiter Turniere bestreiten. Mit einem Urteil ist im Kalenderjahr 2024 also nicht zu rechnen. Es ist gut möglich, dass Sinner im Ungewissen bei den Australian Open und den weiteren ersten Saison-Highlights antritt.

Auf Tennis-Superstar Jannik Sinner wartet ein Kampf abseits des Courts. © ANSA / Mourad Balti Touati / Z13


Die Wartezeit könnte sich für den 23-jährigen Sextner aber noch viel weiter in die Länge ziehen, immerhin ist dies das erste Mal überhaupt, dass die WADA ein Urteil der Tennis-Antidoping-Agentur anfechtet. Ein Präzedenzfall also.


Urteil wohl erst 2025

Nun liegt jedenfalls alles beim CAS in Lausanne. Sollte es dieser als erwiesen ansehen, dass Sinner das Doping-Risiko bewusst war und er nicht alles unternommen hat, um den Missbrauch zu verhindern oder vielmehr noch, diesen in Kauf genommen hat, so könnte die Forderung der WADA greifen. Diese sieht eine Sperre von ein bis zwei Jahren vor, ohne Löschung der im Jahr 2024 errungenen Titel und Preisgelder.

Jannik Sinner aktuell beim ATP-Turnier in Peking im Einsatz. © ANSA / WU HAO


Zur Erinnerung: Sinner wurde im März zweimal positiv auf das verbotene anabole Steroid Clostebol getestet. Eine Sperre bekam die aktuelle Nummer nicht. Die verantwortliche ITIA begründete den Freispruch damit, dass dem zweimaligen Grand-Slam-Turniergewinner kein vorsätzliches Verschulden und keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden könne. Das Mittel soll im Zuge einer Massage in seinen Körper gelangt sein.

Sinner ist zurzeit beim ATP-500-Turnier in Peking im Einsatz, wo er am Montag im Achtelfinale gegen den Tschechen Jiri Lehecka (ATP 37) antritt.

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